Kirchgeld in der Pfarreiengemeinschaft
Beim Kirchgeld handelt es sich um eine kleine finanzielle Unterstützung, die nach dem Kirchensteuergesetz vollständig der eigenen Pfarrei zugutekommt. Kirchegeldpflichtig (1,50€/Person) sind alle Pfarrangehörigen, die über ein jährliches Einkommen von mehr als 1800,00€ verfügen.
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