Kirchgeld in der Pfarreiengemeinschaft

Beim Kirchgeld handelt es sich um eine kleine finanzielle Unterstützung, die nach dem Kirchensteuergesetz vollständig der eigenen Pfarrei zugutekommt. Kirchegeldpflichtig (1,50€/Person) sind alle Pfarrangehörigen, die über ein jährliches Einkommen von mehr als 1800,00€  verfügen. 

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Veröffentlichung

Fr, 26. September 2025

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